Nachtragsmanagement    
 

Es gibt nicht viele Bauverträge bei denen die vertraglich geschuldete Leistung mit der tatsächlich zur Ausführung kommenden übereinstimmt.

Die Gründe hierfür sind vielfältig und sollen an dieser Stelle nicht diskutiert werden. In jedem Fall ist es wichtig, dass die Konsequenzen, die sich aus der Abweichung der geschuldeten Leistung von der tatsächlich auszuführenden Leistung ergeben, identifiziert und auch ( was oft das viel größere Problem darstellt ) quantifiziert werden.

Ob Sie nun auf der Auftraggeberseite sitzen und z. B. eine nicht dem vertraglich vereinbarten Terminplan entsprechende Leistungserbringung ihres Vertragspartners konstatieren müssen oder aber als Auftragnehmer mit den Leistungsänderungen oder auch zusätzlich abverlangten Arbeiten Ihres Auftraggebers konfrontiert werden, für beide Seiten ist es in dieser Situation wichtig, die Konsequenzen herausgearbeitet zu erhalten, um Ihre Rechte aus dem Vertrag wahren zu können.

Unter anderem bietet unsere Arbeit folgende Aspekte:

 
   
   
 
Feststellung der Mehr- und Mindermengen bei Mengenänderungen > 10% und dem daraus zu entwickelnden Einheitspreis    
 
Feststellung der ersparten Aufwendungen des Auftragnehmers bei (Teil-) Kündigung des Werkvertrages    
 

Feststellung der Mehr- oder Minderkosten in Fällen von VOB/B § 2.5 , 2.6

   
 
Festlegung der Leistungspflichten der Vertragspartner in Ergänzung lückenhafter Verträge (z. B. Bauzeit, Leistungsumfang, Materialgüte)    
 
Feststellung der Fristverlängerung bei Behinderung, sowie Feststellung der auszugleichenden Mehrkosten.    
 
Feststellung der Schadenshöhe beim Auftraggeber bei nicht fristgerechter Leistungserbringung durch den Auftragnehmer