FiBu

Wir übernehmen im Rahmen des § 6, Ziffer 3 u. 4 St.Ber.G.das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung - zeitlich befristet, oder auf Dauer - ganz wie Sie es wünschen.

Weitere Dienstleistungen im Rahmen des folgenden Schaubildes sind möglich:

 

Unser Ziel ist es, mit moderner EDV eine individuelle Beratungsleistung kompetent und zuverlässig zu erbringen.

Sie können kostengenau kalkulieren, zusätzliche Personalkosten belasten Ihren Betrieb nicht mehr.

 

Lohn- / Gehaltsabrechnung

Die Abrechnung von Baulohn ist etwas für Spezialisten.Diese Dienstleistung bekommen Sie von uns selbstverständlich ebenfalls angeboten.

Wir übernehmen diese Arbeiten im "full service".

Dies schließt neben der monatliche Abrechnung, die wir nach den uns übergebenen Stundenberichten erstellen, auch sämtliche Meldungen bei Krankenkassen, SOKA Bau etc. ein. Wenn wir die Finanzbuchhaltung nicht für Sie erledigen, erhalten Sie einen DATEV kompatiblen Datensatz, mit dem die Lohn- und Gehaltsaufwendungen leicht und einfach in die Finanzbuchhaltung übernommen werden können.

Sie können aber auch vorbereitende Arbeiten selbst übernehmen, z.B. dadurch dass Sie die Stundenaufzeichnungen von den jeweiligen Kolonnenführern auf einem Laptop vornehmen lassen und uns per E-Mail die vorbereitete Datei übertragen.

Unser Prinzip ist: Daten nur einmal erfassen und für alle Anwendungen bereitstellen. So dienen die mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung aufgenommenen Zahlen nicht nur der Entlohnung der Mitarbeiter, sondern bilden gleichzeitig auch die Ausgangsbasis der "IST Zahlen" im Lohnstunden SOLL- IST Vergleich.

Für ein unverbindliches Angebot stehen wir jederzeit gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.