Bauabrechnung nach VOB    
   

Die Bedeutung der baubegleitenden Abrechnung sowie das Aufzeigen und selbstverständlich auch das zeitnahe Quantifizieren von Forderungen bei Abweichungen vom geschlossenen Bauvertrag kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Gerade in Zeiten, in denen viele Unternehmungen den Weg zum Insolvenzrichter antreten müssen oder aber Umsatzrenditen von max. 1 - 2 % erwirtschaftet werden, ist die zügige Geltendmachung berechtigter Ansprüche zwingende Notwendigkeit. Bedeutet doch eine nur um einen Monat verspätete Rechnungsstellung bei einem angenommenen Zinssatz von 8% schließlich eine Verschlechterung der Umsatzrendite von ca. 8% / 12 = 0,67 % mithin einen wesentlichen Teil der ohnehin schmalen Margen.

Wir haben uns auf das beschriebene Leistungspaket spezialisiert und sind sicher, Ihnen diese Arbeit als professioneller, externer Dienstleister kostengünstig in hervorragender Qualität anbieten zu können.

Selbstverständlich setzen wir hierzu geeignete Software ein. In unserem Hause wird für Kalkulation und Abrechnung ein vom Verband der Hessischen baugewerblichen Unternehmer entwickeltes Progammpaket " CONCRET" verwandt.

Dieses Programm benötigt zu seiner Ausführung "MICROSOFT EXCEL", das wohl z. Zt. am weitesten verbreitete Tabellenkalkulationsprogramm. Dies hat den Vorteil, daß sämtliche Ausgaben auch in einem dem "Ur EXCEL" zugänglichen Format erfolgen können, und somit bei Ihrem Partner ( Prüfinstanz ) nicht zwingend der Besitz von "CONCRET" erforderlich ist.